
20.09.2025
Die Bundesregierung hat ein umfassendes Investitionsprogramm beschlossen, das Unternehmen neue Spielräume bei Steuern und Abschreibungen eröffnet. Das Ziel: mehr Investitionen und ein stärkerer Wirtschaftsstandort Deutschland.
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick
1. Degressive Abschreibung
Zeitraum: 01.07.2025 – 31.12.2027
Bis zu 30 % pro Jahr abschreibbar
Gilt für bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter
Wahlrecht zwischen linearer und degressiver Abschreibung
Besonderheit 2025: nur 15 % (halbes Jahr gültig)
2. Spezial-Abschreibung für Elektrofahrzeuge
75 % der Anschaffungskosten im Investitionsjahr abschreibbar
Gültig: 01.07.2025 – 31.12.2027
Gilt für Pkw, Lkw und Busse – sofern rein elektrisch betrieben
3. Erhöhung der Bruttolistenpreisgrenze für E-Dienstwagen
Ab 01.07.2025: Grenze steigt von 60.000 € auf 100.000 €
Elektrofahrzeuge bis zu diesem Wert können weiterhin mit nur 0,25 % versteuert werden
4. Körperschaftsteuer-Senkung ab 2028
Stufenweise von derzeit 15 % auf 10 % ab 2032
Ziel: bessere Wettbewerbsfähigkeit und höhere Liquidität für Kapitalgesellschaften
5. Senkung der Künstlersozialabgabe
Ab 2026: Reduktion von 5,0 % auf 4,9 %
Gleichzeitig steigen die Bagatellgrenzen, was vor allem kleinere Unternehmen entlastet
Fazit
Das Investitionsprogramm ist ein klarer Anreiz für Unternehmen, ab 2025 verstärkt zu investieren. Besonders interessant sind die Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge sowie die stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer. Unternehmen sollten die Übergangsfristen im Blick behalten und Investitionen frühzeitig planen.

